Selbsterfahrung

Es sind insgesamt mindestens 50 Stunden Selbsterfahrung zu absolvieren, davon sind mindestens 20 Stunden im Einzelsetting in höchstens 2 unterschiedlichen, selbstgewählten in Österreich anerkannten Methoden bei einem*r in Österreich seit mindestens 5 Jahren in der Psychotherapeut*innenliste des BMG eingetragenen Psychotherapeut*in mit Zusatzbezeichnung zu absolvieren (siehe PsychotherapeutInnenliste des Bundesministeriums für Gesundheit). 

Für Selbsterfahrung siehe auch PsychotherapeutInnen der VRP und Selbsterfahrungsangebote der VRP.