Praktikumssupervision

Mindestens 20 Stunden begleitende Teilnahme an einer Praktikumssupervision bei einem*r in Österreich seit mindestens 5 Jahren in die Psychotherapeut*innenliste des BMG eingetragenen Psychotherapeut*in mit Zusatzbezeichnung.

Die Supervision kann auch bei TherapeutInnen der VRP gemacht werden. Für Supervision siehe auch Psychotherapeut*innen der VRP und die aktuellen Supervisionsangebote der VRP.