Praktikum

Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in der Dauer von zumindest 480 Stunden
Es ist in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters/der Leiterin dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin zu absolvieren.

Österreichisches Psychotherapiegesetz § 5: (1) Das Praktikum ... ist im Rahmen einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient und der neben dem Leiter noch mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte Mitarbeiter angehören, zu absolvieren.
Liste der Praktikumseinrichtungen: siehe Datenbank des BM für Gesundheit.