Anrechnung

Das Curriculum zum psychotherapeutischen Propädeutikum Online sieht eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten vor, die im Rahmen bestimmter Studien bzw. bestimmter Berufsausbildungen erworben wurden. Studien- und Ausbildungselemente können angerechnet werden, wenn Sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Die Dauer des Propädeutikum Online wird dadurch verkürzt.

 

Die Präsenzphasen sind jedenfalls vollständig zu absolvieren.

Selbsterfahrung, die länger als 5 Jahre zurückliegt, wird nicht mehr angerechnet.

Aus folgenden Studien bzw. Ausbildungen kann eine Anrechnung erfolgen:

  1. Pädagogik
  2. Psychologie
  3. Erzieherausbildung
  4. Kindergartenpädagogik
  5. Sonderkindergartenpädagogik
  6. Krankenpflegefachdienst, BGBl.Nr. 449/1990
  7. Psychiatrische Krankenpflege, BGBl.Nr. 73/1974
  8. Medizin
  9. Akademien für Sozialarbeit, BGBl.Nr. 456/1987
  10. Akademien für Sozialarbeit, BGBl.Nr. 168/1976
  11. Lehrgang für Musiktherapie
  12. Kurzstudium Musiktherapie
  13. Ehe- und Familienberatung
  14. Ergotherapie, BGBl.Nr. 678/1993
  15. Ergotherapie, BGBl.Nr. 560/1974
  16. Physiotherapie, BGBl.Nr. 678/1993
  17. Physiotherapie, BGBl.Nr. 560/1974
  18. Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen
  19. Fachhochschul-Studiengänge Sozialarbeit/Soziale Arbeit

Eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten kann nur für ordentliche Hörer des Propädeutikum Online erfolgen. Ein verbindlicher Bescheid ist erst auf Grundlage entsprechender Unterlagen, Zeugnisse und Bestätigungen im Zuge eines Anrechnungsvorganges möglich.
Eine Anrechnung vor dem Einstieg ins Propädeutikum ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungen nicht auf Propädeutika anderer Anbieter übertragbar sind; Anfragen richten Sie bitte an info@vpl-weiterbildung.at.